Beratung / Kosten

Vor dem Gang zum Anwalt stellt sich häufig die Frage: Was kostet die Beratung bzw. Vertretung?

Keine Angst, anwaltliche Beratung muss nicht teuer sein! Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir werden Ihnen ein Angebot unterbreiten, welches auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschnitten ist. Gemeinsam besprechen wir Inhalt und Umfang des Auftrages und erörtern ebenso die entstehenden Kosten.

Bitte beachten Sie:

  • Der Gesetzgeber hat die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen, wonach sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten.
  • Ist zum Zeitpunkt der Übernahme Ihres Auftrages der Ablauf des Mandats nicht vorhersehbar und sind damit auch nicht die Anwaltsgebühren bestimmbar, bieten wir Ihnen verschiedene Vergütungsvereinbarungen gemäß § 3aRVG an. So haben Sie als Klient von vorherein einen genauen Überblick über die Kosten.

Weitere Möglichkeiten einer kostenfreien / kostengünstigen Beratung:

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für den streitgegenständlichen Bereich abgeschlossen haben, übernehmen wir den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung von der Deckungsanfrage bis zur Schlussabrechnung.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Soweit Ihnen Beratungs-/Prozesskostenhilfe zusteht, entstehen für Sie womöglich keine Kosten. Soweit Sie Prozess-/Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen, beraten wir Sie dahingehend und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.