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Rechtsanwalt
Andreas W. Niester
- Jahrgang 1949
- Studium in Tübingen
- Referendariat am Kammergericht in Berlin
Rechtsanwalt
Sebastian Hornburg
- Jahrgang 1983
- Studium in Greifswald und Bergen (Norwegen)
- Abschluss des Studiums mit dem 1. Staatsexamen 2009
- Referendariat am Oberlandesgericht Rostock, dem Landgericht Stralsund, sowie ein dreimonatiges Studium an der deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
- 2. Staatsexamen 2011
Sekretariat
Sekretariatsleitung: Ricarda Holstein
Auszubildende: Katja Hensel
Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft
Der Grundgedanke einer Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft beruht auf der Zielsetzung, die Flexibilität des Einzelanwalts mit dem Servicespektrum einer Sozietät zu kombinieren, ohne dabei die Nachteile einer Sozietät, wie z. B. Schwerfälligkeit im Entscheidungsprozess und wechselseitige Haftungsrisiken zu übernehmen. So arbeiten die Mitglieder der Bürogemeinschaft wirtschaftlich eigenverantwortlich, ohne deswegen auf die fachlichen Synergieeffekte eines Zusammenschlusses von Rechtsanwälten verzichten zu müssen.
Weitere Zielsetzung ist es, dem bereits weit verbreiteten Anspruch auf Spezialisierung dadurch Rechnung zu tragen, dass eine kundenfreundliche Beratung und Vertretung durch zwei sachkundige Anwälte „unter einem Dach“ erfolgen kann.
Im Gegensatz zu der Zusammenarbeit in Form einer Sozietät, bei der alle Sozien gemeinsam haften, ist dies bei der Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft ausgeschlossen. Es wird zwar ein gemeinsamer Briefkopf benutzt, jedoch wird durch den Zusatz „in Bürogemeinschaft“ im Außenverhältnis zu den Mandanten deutlich erkennbar gemacht, dass nur derjenige Rechtsanwalt haftet, der mit dem Mandat betraut ist.